Pflege ballistischer Ausrüstung

Service &
Wartung

Um sicherzustellen, dass Ihre ballistische Ausrüstung jederzeit zuverlässig und einsatzbereit bleibt, bietet UNITAC™ PROTECTION professionelle Inspektions-, Wartungs- und Reparaturleistungen für Helme und textile Zubehörteile an.

2–3
Jahre empfohlenes Intervall
24h
Übliche Antwortzeit
EU
Europäisches Servicezentrum
NIJ
Angewandte Sicherheitsstandards

Allgemeine Informationen

Regelmäßige Inspektion und Wartung sind entscheidend, um die volle Leistungsfähigkeit ballistischer Ausrüstung zu erhalten. Wir empfehlen eine grundlegende Überprüfung alle 2–3 Jahre oder unverzüglich bei sichtbaren Abnutzungs- oder Schadensanzeichen.

Neben der routinemäßigen Wartung bieten wir auch Reparaturleistungen bei Verschleiß, Aufprallschäden oder funktionalen Beeinträchtigungen von Helmen und Überzügen an. Die Preisgestaltung erfolgt fair und transparent mit dem Ziel, die Einsatzdauer Ihrer Ausrüstung zu verlängern.

Leistungsumfang

  • Visuelle und strukturelle Inspektion von Helmschale, Schienen und Shroud
  • Überprüfung von Hardware-Komponenten – Schrauben, Polster, Rückhaltesysteme
  • Beurteilung der Passform und der Nähte von Helmüberzügen
  • Kleinere Reparaturen sowie Austausch verschlissener oder beschädigter Komponenten

Wann eine Wartung empfohlen wird

  • Nach intensiver Nutzung im Einsatz oder nach jeglicher Form von Aufprall
  • Bei sichtbaren Rissen, Delaminationen oder lockerem Befestigungsmaterial
  • Bei beeinträchtigter Passform oder abgenutzten Polstern und Gurten
  • Als präventive Wartungsmaßnahme alle 2–3 Jahre

Service- & Reparaturanfragen

Für Service- oder Reparaturanfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Problems und aussagekräftigen Fotos.

contact@unitacprotection.com Übliche Antwortzeit: 24–48 hours

Wichtige Hinweise

  • Nicht autorisierte Reparaturen oder Modifikationen können die Sicherheit beeinträchtigen und Garantieansprüche erlöschen lassen.
  • Ballistische Produkte, die von einem Projektil getroffen wurden, müssen unverzüglich außer Betrieb genommen werden.
  • Die Servicefähigkeit unterliegt stets einer technischen Prüfung und sicherheitsrelevanten Bewertung.